Sicherheitsfachkraft gem. §34a GewO
Die Maßnahme „Modulare Qualifizierung zur Sicherheitsfachkraft mit IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO“ richtet sich an Arbeitsuchende mit und ohne Berufsausbildung, die einen qualifizierten Einstieg in die Sicherheitsbranche suchen.
Dauer und Unterrichtszeiten
Die Qualifizierung dauert 4 Monate (664 Unterrichtsstunden). Es ist eine Vollzeitqualifizierung, unterrichtet werden täglich 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten.
Kurzübersicht der Inhalte
Die Qualifizierung besteht aus 8 theoretischen (insgesamt 3 Monate) und einem praktischen (4 Wochen) Modul.
Modul I - Grundlagen Recht und Sicherheit im Bewachungsgewerbe
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht
Modul II – Grundlagen Objekt- und Veranstaltungsschutz
- Aufgaben des Objektschutzes und Veranstaltungsschutzes
- Führungs- und Einsatzmittel
- Kontrolltätigkeit: Personen- und Fahrzeugkontrolle
- Tordienst, Wach- und Streifendienst, Ordnungsdienst, Bewachungsverordnung
- Konfliktmanagement
Modul III – PC-Grundkurs für Sicherheitsfachkräfte
- Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)
- Computernutzung und Dateimanagement
- Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation mit Power Point
- Arbeit mit Datenbanken
- Web und E-Mail-Dienste
Modul IV – Englisch für Sicherheitsfachkräfte
- Einführung, ggf. Auffrischen von Kenntnissen
- Berufsbezogene Lexik, Englisch für Anweisungen im Veranstaltungsschutz sowie für Personen- und Fahrzeugkontrollen
Modul V – Ausbildung in Erster Hilfe (in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz)
- Allgemeines
- Atmung, Wiederbelebung, Herzinfarkt, Schlaganfall
- Wunden, Verbrennungen, Knochenbrüche, Vergiftungen
- Verkehrsunfälle
Modul VI – Brandschutz, Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß § 10 ArbSchG (in Kooperation mit der TÜV Rheinland Akademie GmbH)
- Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten
- Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- Brandursachen und Brandrisiken, Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel
- Feuerlöschgeräte und -einrichtungen, Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen, vorgeschriebene Prüfungen, Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
Modul VII - Gesundheitsprävention: Stressbewältigung für Sicherheitsfachkräfte
- Einführung Stressmodelle kennen lernen, Selbstreflexion
- Bewältigungsstrategien für belastende Arbeitssituationen
- Entspannungstechniken und Entspannungsübungen
Modul VIII - Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO•
- Prüfungstraining und Teilnahme an der IHK-Sachkundeprüfung
- Bewerbungstraining
Praktikum (vier Wochen)
Abschlüsse:
- IHK-Bescheinigung über die erfolgreich bestandene Prüfung gem. § 34a GewO
- Brandschutzhelfer gem. § 10 ARBSchG / Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie
- Zertifikat „Ausbildung in erster Hilfe“ des DRK
Wer kann teilnehmen?
Arbeitsuchende, die mindestens 18 Jahre alt sind und die Ihr Führungszeugnis ohne einen relevanten Eintrag vorlegen. Die Qualifizierung steht gleichermaßen Männern und Frauen offen. In jedem Fall ist eine persönliche Vorsprache bei der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter erforderlich.
Wie wird die Qualifizierung finanziert?
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung gemäß SGB III bzw. II durch Bildungsgutschein möglich. Die Qualifizierung können auch Selbstzahler/innen nutzen.
Kontakt: Frau Aksakal, Herr Srour

