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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Personal_inform GmbH

  1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle öffentlich, vor allem über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Maßnahmen in der Trägerschaft der Personal_inform GmbH. Die Durchführung der Lehrgänge ist an die Förderzusage der zuständigen Behörde gebunden. Es gelten gesetzliche Feiertage.

 

  1. Anmeldung , Teilnahmevoraussetzung

2.1. Beratung zum Kursangebot, Anmeldung

Die Beratung zu den Kursen, deren Inhalte und Teilnahmevoraussetzungen kann grundsätzlich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E- Mail vorgenommen werden. Ausführliche Informationen sind auch auf unserer Homepage www.Personal-inform.de einzusehen.

Eine elektronische Voranmeldung ist möglich, ersetzt jedoch nicht die persönliche Vorsprache bei unseren Mitarbeiterinnen.  

Die Lehrgänge der Personal_inform GmbH finden an mehreren Standorten in Berlin und im Land Brandenburg statt.

 

Da die Teilnehmerzahl eines jeden Kurses begrenzt ist, werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt. Wartelisten werden geführt. Kurzfristig wird über frei gewordene Plätze informiert.

 

Die Teilnahme an einer Maßnahme kann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben oder abgesagt werden, wenn die geforderte Anzahl von Maßnahmeteilnehmern nicht erreicht wird. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, den Teilnahmevertrag zu kündigen.

 

2.2. Teilnahmevoraussetzungen für ESF-geförderte Maßnahmen

Zur Teilnahme an den ESF-geförderten Maßnahmen sind Arbeit suchende und in Berlin lebende Empfänger von ALG I und ALG II berechtigt.

Zur Teilnahme an einer der Maßnahmen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Stammdatenblatt
  • Kopie des aktuellen ALG I - oder ALG II - Bescheides
  • Zustimmung des zuständigen JobCenters
  • Personalausweis- oder Passkopie

Diese Unterlagen sind vor Maßnahmebeginn vorzulegen. Die Teilnahme ist für die Teilnehmenden kostenfrei. Fahrtkosten werden von der Personal_inform GmbH nicht erstattet.

 

2.3. Teilnahmevoraussetzungen für Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz

Für die Teilnahme am Integrationskurs nach dem Zuwanderungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Stammdatenblatt
  • Zulassung im Original (BAMF, ABH, BVA, JobCenter)
  • Kostenbeitragsbefreiung
  • Personalausweis- oder Passkopie

 

Diese Unterlagen sind vor Kursbeginn vorzulegen. Die Teilnahme ist für Teilnehmende mit ALG II-Bezug kostenfrei. In allen anderen Fällen prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob eine Kostenbeitragsbefreiung genehmigt werden kann. Fahrtkosten werden von der Personal_inform GmbH nicht erstattet.

 

2.4. Organisatorische Änderungen

Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Kurse durch bestimmte Lehrkräfte oder an bestimmten Lernorten durchgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kurs bereits mit solchen Informationen angekündigt wurde.

 

  1. Teilnahme am Lehrgang

3.1. Allgemeines

Alle Teilnehmenden werden schriftlich zum Kursstart eingeladen.

Die Teilnehmenden verpflichten sich, an den vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten teilzunehmen, sowie die Anweisungen des zuständigen Dozenten und Projekt- bzw. Kursleiters zu befolgen. Eine Verhinderung des Unterrichtsbesuchs ist dem Projekt- bzw. Kursleiter am 1. Tag unverzüglich mitzuteilen, ein schriftlicher Abwesenheitsnachweis spätestens nach drei Tagen nachzureichen.

Jedem Teilnehmer wird in der ersten Kurswoche eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt.

 

3.2. Praktikum in den ESF-geförderten Maßnahmen

Neben der Wissensvermittlung ist der betriebspraktische Teil ein fester Bestandteil aller ESF-geförderten Maßnahmen. Die Teilnehmenden erhalten vom zuständigen Projektleiter eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Berufswegeplanung sowie bei der Praktikumssuche. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, ein betriebliches Praktikum als Bestandteil der Maßnahme zu absolvieren.

Zu Beginn des Praktikums erhält der Teilnehmer einen Praktikumsvertrag. Das Praktikum ist unentgeltlich, während des Praktikums ist weiterhin der Bezug der Leistungen der Agentur für Arbeit und des JobCenters gewährt.

 

3.3. Lehr- und Lernmittel

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Lehr- und Lernmittel:

In den Integrationskursen und ESF-geförderten Maßnahmen werden Lehrbücher im Rahmen der bewilligten Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme durch den Teilnehmer, werden Lehr- und Lernmittel unverzüglich zurückgegeben. Bei Verlust trägt der Teilnehmer die Kosten für den Ersatz.

 

3.4. Zertifikat

Über die Teilnahme am Kurs erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, sobald alle erforderlichen Unterlagen (Anwesenheitslisten Theorie, Anwesenheitslisten Praktikum, Praktikumsvertrag, aktueller ALG I oder ALG II-Bescheid) eingereicht worden sind. Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird im Zertifikat verzeichnet. Bei vorzeitigem Abbruch oder Nichtbestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt.

 

  1. Rücktritt, Kündigung

4.1. Rücktritt vor dem Kursstart

Der Rücktritt von der Teilnahme vor dem Maßnahmestart ist spätestens 2 Wochen vor dem Kursbeginn unter Angabe von Gründen möglich. Bei Bezug von ALG I oder ALG II verpflichtet sich der Teilnehmende, unverzüglich die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter und den Bildungsträger zu benachrichtigen, wenn er an dem Kurs nicht teilnimmt.

 

4.2. Austritt während des Kurses in ESF-geförderten Maßnahmen

Während der Kurslaufzeit hat die Kündigung schriftlich und unter Angabe von nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen zu erfolgen.  Diese wird bei dem zuständigen Projektleiter eingereicht.

Ein wichtiger Grund ist z.B.:

  • Krankheit, die über mehr als zwei Monate dauern wird oder gedauert hat
  • Arbeitsaufnahme oder Beginn einer Ausbildung
  • Aufnahme an weiterführenden Bildungseinrichtungen
  • Zuweisung in eine andere Maßnahme durch das JobCenter
  • Eintritt der Mutterschutzzeit oder ein Beschäftigungsverbot aufgrund der Schwangerschaft

Eine Kopie vom Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, bzw. die Aufnahme in eine weiterführende Bildungseinrichtung ist vom Teilnehmer vorzulegen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, unverzüglich die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter und den Bildungsträger zu benachrichtigen, wenn er vorzeitig aus der Maßnahme ausscheidet.

 

4.3. Rücktritt von der Teilnahme während eines Integrationskurses

Es gelten die Bestimmungen nach der Integrationskursverordnung (IntV).

 

4.4. Rückgabe von Lehr- und Lernmittel bei Austritt/Kündigung

Die Lehr- und Lernmittel sind bei vorzeitigem Ausscheiden sofort und ohne Aufforderung der Personal_inform GmbH zurückzugeben oder zu erstatten.

 

  1. Rücktritt/Kündigung durch Personal_inform GmbH

5.1. Rücktritt/Verschiebung wegen fehlender Mittelzusage

Voraussetzung für die Durchführung der Maßnahmen ist die Mittelzusage des ESF-Treuhänders und des Berliner Senats. Dies kann zu Verschiebungen in der Planung oder dem Wegfall von geplanten Maßnahmen führen. Die Interessenten werden darüber schriftlich informiert. Dieses Schreiben legt der Interessent der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter in Eigenverantwortung selbst vor.

 

5.2. Rücktritt/Verschiebung wegen fehlenden Anmeldungen zum Kurs

Wird zum geplanten Starttermin des Kurses die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kursstart auf einen späteren Zeitpunkt verschoben bzw. abgesagt werden. In beiden Fällen werden die Interessenten unverzüglich schriftlich darüber informiert. Dieses Schreiben legt der Interessent in Eigenverantwortung der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter selbst vor. 

 

5.3. Kündigung bei grob fahrlässigem Verhalten

Bei mehrfachen groben Verstößen gegen die Hausordnung oder anderweitig auffälligem, grob fahrlässigem Verhalten, permanenter Störung des Unterrichts kann die Personal_inform GmbH diese Personen von der Teilnahme am Kurs ausschließen. Dies hat schriftlich zu erfolgen. Personal_inform GmbH behält sich das Recht vor, in extremen Fällen ein Hausverbot zu erteilen.

Die Lehr- und Lernmittel sind in diesem Fall sofort und ohne Aufforderung der Personal_inform GmbH zurückzugeben oder zu erstatten.

 

  1. Lehrgangskosten und -gebühren

Die Teilnahme an ESF-geförderten Maßnahmen ist unter Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen für die Teilnehmer kostenfrei. Zahlungspflichtige Teilnehmer der Integrationskurse entrichten einen Kursbeitrag von derzeit 1 € je Unterrichtsstunde. Diese Kursgebühr ist bis zum 3. Werktag nach Beginn des Moduls bei dem Kursorganisator bar zu entrichten. Bei Verzug wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 3 € pro Woche erhoben.

 

  1. Schadenersatzansprüche

Für den Verlust von persönlichen Gegenständen und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt. Statistische Angaben zur Person werden für Zwecke der Maßnahmeabrechnung und Berichterstattung  weitergeleitet. Jeder Teilnehmer gibt dafür durch das Unterzeichnen der Formulare Datenschutz und Stammdatenblatt sein Einverständnis.

 

Stand: 06.09.10